Nachstell- und Entnahmeverbot für Raubfische 03-282-01 am Vereinsgewässer Tagebau Wolmirstedt

Nachstell- und Entnahmeverbot für Raubfische 03-282-01 am Vereinsgewässer Tagebau Wolmirstedt kann nicht aufgehoben werden.

Nach Rücksprache mit der oberen Fischereibehörde des Bördekreises und dem LAV muss das in der Gewässerordnung ausgewiesen Nachstell- und Entnahmeverbot für Raubfische am Tagebau bis 2024 bestehen bleiben.

Begründung:

2019 wurden aus einer Aufzucht 49 Stück Zander Z 2 geliefert, welche im Folgejahr noch nicht laichen.

2020 erfolgte keine Auslieferung der bestellten 76 Stück Zander. Nachlieferung dieser Menge, erfolgte mit den für 2021 bestellten 52 Stück Zandern. 

Diese kommen alle aus Zuchtbetrieben der Fischeiwirtschaft und müssen sich immer erst an die Gewässer gewöhnen  bevor sie laichen.

Rogner sind erst mit einer Größe von 40 cm im 4. Lebensjahr bereit zum Laichen.

Bitte habt Verständnis dafür, dass die Zander in unserem Vereinsgewässer noch nicht das Mindestmaß erreicht haben.

Der Vorstand und Gewässerwart